Mediation – ein Überblick

Das Mediationsverfahren

Es bedeutet: einvernehmliche Lösungen ohne Rechtsstreit!

Konflikte sind alltäglich und erfahrungsgemäß möchten die meisten Menschen sie in einem ruhigen und vernünftigen Gespräch lösen.

Da dies nicht immer ganz einfach ist, enden viele Konflikte damit, dass man den Konflikt unter den Teppich kehrt, gar nicht mehr miteinander spricht  oder sich vor Gericht streitet, obwohl dies keiner wollte.

Hat der Richter entschieden, sind die wenigsten mit dem Ergebnis zufrieden. Schließlich haben sie „die Entscheidung nicht gemacht“ und ihr eigentliches Problem ist häufig nicht gelöst.

Was zeichnet Mediation aus?

Mediation ist ein bewährtes Verfahren, dass es Ihnen ermöglicht, Konflikte zu lösen, ohne Ihre Entscheidungskompetenz aus der Hand zu geben.

Es ist zukunftsorientiert und versucht für Sie wichtige Beziehungen zu bewahren. Darüber hinaus ist es schnell und kostengünstig. Indem Ihre Interessen und nicht nur rechtliche Aspekte genau berücksichtigt werden, entstehen maßgeschneiderte und damit tragfähige Lösungen.

Ablauf

Um Konflikte aufzulösen, muss man sie zunächst strukturieren. Eine klare Struktur ermöglicht es, auf die unterschiedlichen Aspekte und Sichtweisen einzugehen, ohne dass etwas vergessen oder missverstanden wird. Daher findet eine Mediation in fünf Phasen statt:

    1. Arbeitsbündnis

Im Mediationsvertrag werden die Verfahrensregeln vereinbart.

    1. Was sind Ihre Themen?

Sie schildern, worum es aus Ihrer Sicht bei dem Konflikt geht und wir ermitteln Ihre gemeinsamen Themen, die besprochen werden sollen.

    1. Konfliktbearbeitung: Ihre Sichtweisen und Interessen

Sie beziehen zu jedem Thema Stellung und können darlegen, was Ihnen wichtig ist. Ist dies vollständig geklärt, wenden wir den Blick auf Ihre Wünsche und Bedürfnisse, die bei einer Lösung berücksichtigt werden müssen.

    1. Lösungsideen und Ihre Lösung

Wir sammeln zunächst Lösungsideen, die Sie in einem zweiten Schritt sortieren und bewerten. So finden wir Ihre individuelle Lösung.

    1. Abschlussvereinbarung

Im letzten Schritt entsteht aus Ihrer Lösung entweder ein Memorandum oder – wenn Sie dies wünschen – auch ein rechtsverbindlicher Vertrag, den alle Beteiligten in meinem Beisein unterzeichnen werden.

Grundsätze

Bei einer Mediation gelten klare Grundsätze, die maßgeblich für den Erfolg des Verfahrens sind.

    • Freiwilligkeit

Ihre Teilnahme an diesem Verfahren ist freiwillig, das heißt Sie können die die Mediation jederzeit beenden.

    • Vertraulichkeit

Die Inhalte aller Mediationsgespräche sind für alle Beteiligten vertraulich und werden nicht in ein Gerichtsverfahren eingebracht.

    • Informiertheit

Sie als Partei der Mediation bringen alle für das Verfahren relevanten Informationen bei und belegen diese auch soweit erforderlich, da nur so tragfähige Vereinbarungen getroffen werden können.

    • Eigenverantwortlichkeit

Für den Inhalt der Mediation und der Abschlussvereinbarung sind Sie als Konfliktpartei verantwortlich. Nur Sie bestimmen über die Themen und Entscheidungen. Ich als Mediatorin trage die Verantwortung für das Verfahren und die Einhaltung seiner Grundsätze und Regeln.

    • Allparteilichkeit

Als Mediatorin verpflichte ich mich zur Allparteilichkeit, dass heißt ich werde alles daran setzen, jeden von Ihnen so gut wie möglich zu verstehen und nicht einseitig für einen Beteiligten Partei ergreifen.

    • Ergebnisoffenheit

Ziel der Mediation ist es, für Sie eine individuelle Lösung zu entwickeln. Wie die Lösung konkret aussieht, zeigt sich erst gegen Ende des Verfahrens. Bis dahin sind alle Arten von Lösungen möglich.

Sollten Sie Fragen zum Thema Mediation haben oder weitere Informationen benötigen, stehe ich Ihnen gerne als Ansprechpartnerin zur Verfügung.

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